Ligazusammensetzung wird per Los entschieden

Ligazusammensetzung wird per Los entschieden

Nachdem gegen die vom Sportaussschuss geplante Ligazusammensetzung Einspruch eingelegt wurde, hat der Rechtsausschuss jetzt seine Entscheidung bekannt gegeben.

Nach Auffassung des Rechtsausschusses darf die Zusammensetzung der NRW-Liga bei einer Veränderung der Ligagröße nicht vom Sportausschuss bestimmt werden.

Es soll gemäß der Durchführungsbestimmungen bei zusätzlich freien Plätzen entschieden werden. Somit wird am Samstag bei der Clubvertreter- und Ligaleitersitzung die Auslosung öffentlich vorgenommen.

Sollten noch weitere Plätze in den Ligen per Los zu besetzen sein, werden diese (soweit möglich) am Samstag ausgelost.

24 Kommentare

  1. Hallo Balou,
    danke das du bei diesem Kindergarten so freundlich und und entspannt bleibst. Ich glaube dies ist lobend zu erwähen.
    Zum anderen Standen die Absteiger fest darum verstehe ich die Diskussion nicht wirklich.
    Absteiger NRW Herren vorletzter Platz Tropics2 und letzter Platz Paderborn dies ist fakt.
    Darum wäre für mich die Ausspielung des freien Platzes bei Tropic2 (vroletzter der NRW-Liga Herren); 1.BC Duisburg Erster nicht Aufsteiger (Oberliga 1) und Expert Team Langenfeld (OberLiga 2). Da aus Corona Gründen nicht gepielt werden kann sollte wie auch durchgeführt gelost werden. Ergebnis ist bekannt und sollte einfach Sportlich hingenommen werden.
    Und egal wie man es sieht für mich dies noch in diesm Moment das was ich am besten akzeptiren kann.
    Also Balou und Rechtsausschuß danke für euren Einsatz.

    Mit freundlichsten Grüßen
    Torsten Linke

    Torsten Linke
  2. Corona hier Corona da. Verbote hier Verbote da . Ich habe gedacht, das würde unseren Sport kaputtmachen! Jetzt habe ich das Gefühl, dass wir das selber schaffen. Wir legen Protest ein, der kommt durch das bedeutet, der nächste legt Protest ein usw.
    Fair play wird jetzt schon mit Füßen getreten. Das wird sich eventuell durch die ganze Saison ziehen. Aber ich war immer schon ein Freund der harten Gangart . Dann klären wir das am besten immer direkt. Spaß beiseite.
    Wenn ihr alle vernünftig mit Corona eine Liga spielen wollt, solltet ihr einfach dem 1 Vorsitzender mit seinen Leuten vertrauen. Mann kann es nicht jeden Recht machen. Aber so wie das jetzt geht, ist es das Ende. Ich vertraue der sportlichen Leitung.
    MfG
    BERND WOLF

    Bernd Wolf
  3. Danke Adrian für deine persönliche Stellungnahme!

    Ich muss dir beipflichten, die Art und Weise wie auf der Plattform hier immer häufiger miteinander umgegangen wird, ist schwach.
    – Anonyme Wortmeldungen von diversen Aktiven, die sonst keine Hand vornden Mund nehmen
    – Wortmeldungen unter bewusst falschem Namen um sich einen Kindergartenspaß zu erlauben
    – persönliche Angriffe
    – Fragwürdige Zusammenhänge
    – SPAM statt Content

    >> maximal Thekenniveau

    Auf der anderen Seite ist es einfach nur schade, das Informationen öfter mal nicht preisgegeben werden.
    Gerade bei Entscheidungen, bei denen man absehen kann, dass sie
    reichlich Diskussionspotential bieten.

    Mich interessiert zum Beispiel nicht im geringsten, wer den Einspruch eingelegt hat, es ist schließlich ein gültiges Rechtsmittel.
    Was ändert das denn auch an der Sache?
    Da sehe ich auch eher rechtliche Probleme bei einer Veröffentlichung der persönlichen Daten.

    Mich interessiert die Begründung, WARUM der Beschluss des Sportausschusses nun als rechtswidrig angesehen wurde und statt dessen die Entscheidung zu dem Losverfahren unter der Relegationsrunde geändert werden musste.
    Wie du schon wiedergegeben hast, hat Balu nur eine knappe Zusammenfassung des Urteils preisgegeben aber keine Begründung für das Urteil, wie ich versucht habe deutlich zu machen.
    Es muss ja eine ausführliche Begründung dazu geben.
    Mit dieser ließe sich doch die fehlgeleitete Diskussion auf Basis von Spekulationen schnell abwürgen.
    (mal abgesehen von den paar unbelehrbaren Einspruch zum Einspruch vom Einspruch Meldungen)

    Michael Reischmann
      1. Hans-Jörg,
        Finde ich schade, und erklärt sich mir (immer noch) nicht, wieso die Begründung zum Urteil nicht in einem ausreichend großen Auszug veröffentlicht und hier geteilt wird.

        Aber werde ich natürlich dennoch akzeptieren!
        Für mich damit nun erledigt.

        Michael Reischmann
    1. ganz abgesehen davon pochen hier einige darauf rum, dass der erfolgte Einspruch einen Ligabetrieb dieses Kalenderjahr ggf. verhindern könnte.

      Nein ihr Lieben Querdenker!
      Der Grund für das Terminproblem und die wenigen Hallenmeldungen ist volle Wucht Covid-19!
      Schon mal was von dem Thema gehört?
      Lief letztens mal so eine Reportage zu im TV…

      Michael Reischmann
      1. Das ist schön das du es ansprichst. Da macht sich der Sportausschuss wochenlang Gedanken wie man halbwegs einen Ligabetrieb hinbekommen könnte und dann wird mal wieder ein Strich durch die Rechnung gemacht. Aber egal. Der Adrian hat ja erreicht was er wollte.

        Andre Müller
  4. Hallo,

    vorab: Der Einspruch kam von uns. Die anonymen Kommentare stammen hingegen nicht von uns.

    Zur Sache:
    Es wird viel über die sportliche Qualifikation, unsportliches Verhalten oder rechtliche Lagen gesprochen. Hierzu würde ich gerne Stellung nehmen;

    1) sportliche Qualifikation:
    In wie weit haben sich Absteiger sportlich für eine Liga qualifiziert oder ihre Ziele erreicht? Es kann sicherlich darüber gestritten werden, wer seinem Ziel näher gekommen ist (Absteiger oder erster Nicht-Aufsteiger). Genau das haben wir getan, eine sportliche Qualifikation sehe ich in keinem der beiden Fälle.

    2) unsportliches Verhalten:
    In wie weit ist die Klärung einer Entscheidung des Sportausschusses ein unsportliches Verhalten? Das Akzeptieren einer jeden Entscheidung entspricht dann wohl dem sportlichem Geiste? Es ist das Recht eines jeden Mitglieds, die Entscheidungen der sportlichen Leitung zu hinterfragen; genau hierfür gibt es den Rechtsweg. Wären die Bestimmungen, Ordnungen oder Gesetze in jedem Falle absolut eindeutig, bräuchten wir keine Judikative; egal in welcher Lebenslage. Der Begriff „unsportliches Verhalten“ wird mittlerweile als Totschlagargument verwendet. Zumeist in Zusammenhängen, die in gar keinem Bezug zum Sport stehen.

    3) rechtliche Lage:
    Balu zitierte lediglich einen Absatz aus den Durchführungsbestimmungen. Dass ist kein Auszug aus dem Urteils, folglich auch nicht als dessen Begründung zu sehen.

    Abschließend:
    Die Ausdrucksweise und Bemerkungen vieler Spieler empfinde ich als mehr als befremdlich, an der Grenze zum infamen. Den Zusammenhang zwischen unserem Einspruch und der Nichtakzeptanz durch die Hallen kann ich absolut nicht herstellen. Das Abstreiten meiner oder unserer sportlichen Qualität lasse ich an dieser Stelle so stehen.

    Ich kann durchaus den Frust von Paderborn verstehen; den gleichen sah ich bei uns, als die Entscheidung verkündet wurde, die 2. Platzierten der Oberliga nicht für die freien Plätze zu berücksichtigen. Ob dies allerdings das richtige Medium ist, seinem Unmut Luft zu machen, muss jeder selbst beurteilen; ich präferiere eher ein persönliches Gespräch, zumal ja „klar ist, wer den Einspruch eingelegt hat“.

    Adrian Kreuzer
    Expert Team

    Adrian Kreuzer
    1. Hi Adrian,
      Ich sehe ein Problem! Wenn es in einer Liga keinen Aufsteiger gibt, kann es keinen Absteiger geben!
      Es kann in einer Liga nicht mit zweierlei Maß gemessen werden!
      Und das Zweifel ich ganz stark an, das das hier passiert ist!
      Die sportlichen Ziele haben beide nicht erreicht, dass ist richtig!
      Aber es muß in einer Liga eine Linie gefahren werden!
      Und das ein Sportgericht den Protest dann zulässt ist für mich nicht neutral entschieden und auch nicht nachvollziehbar!
      Sorry, nicht gegen Euch, Ihr habt es versucht(wenn für mich auch aus den vorherigen Argumenten zweifelhaft) aber das dem Einspruch stattgegeben wird, verstehe ich nicht. André, vielleicht Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
      Wie mein Mannschaftskamerad Bernd richtig sagt, so wird es leider im Sport kaputt gemacht.
      Gruß Uwe

      Uwe
  5. Genau wegen solchen Leuten (Einsprucherheber / Rechtsausschuss) wird es dieses Jahr fast unmöglich eine Liga durchzuführen.
    Ich kann die Bahnbetreiber da auch voll verstehen, dass die uns nicht da haben wollen.
    Meistens benehmen sich die genau diese Leute auf der Bahn genau so wie beim Einspruch schreiben und Entscheidungen fällen. Das Gehirn setzt da manchmal aus.
    Es ist schon der Hammer, dass die sich hier nicht äußern und wenn, tun sie das Anonym. Aber an deren Stelle würde ich das auch machen. Wer nimmt die in Zukunft denn noch ernst :D.

    Andre Müller
  6. Es ist echt traurig, dass immer die gleichen irgendwelche Einsprüche einlegen müssen wenn es auf sportlichem Wege nicht geht.

    Mir tut es Leid für Paderborn, könnt ihr denn nicht Einspruch gegen den Einspruch einlegen? Anscheinend muss man lange genug rumdiskutieren, dann erreicht man was man will.

    Einspruch gegen den Einspruch
    1. Es wurde doch entschieden! Finde den Einspruch unsportlich. Durch Corona wurde eine Entscheidung getroffen. Für viele ganz dumm gelaufen. Wir hatten uns auch gewünscht noch Meister zu werden und um den BL Aufstieg zu spielen. Es wurde anders entschieden, das war schade, aber es ist dann so. Das dann Verein(e) welche Ihr sportliches Ziel zu einem Zeitpunkt nicht erreicht haben Einspruch einlegen spricht für deren Charakter. Applaus dafür.

      Uwe
  7. Ich finde es sehr diskussionswürdig, was der Rechtsausschuss aus dem „etc.“ der Durchführungsbestimmungen gemacht hat.
    Das jemand Einspruch einlegt, egal wer, ist OK.
    So funktioniert Demokratie, man muss sich damit befassen.
    Aber man muss deshalb die ursprüngliche Entscheidung nicht zurücknehmen und eine andere erzwingen, wenn kein schwerer Verstoß gegen gültige Verordnungen/Regelungen festgestellt werden kann.

    Auf der anderen Seite ist es einfach ärgerlich, dass in den Durchführungsbestimmungen der Fall „DBU Beschluss zum Nicht Abstieg aus den Bundesligen“ nicht explizit aufgeführt wird und auch der Fall Sonstiges nicht mal einen vollständigen Satz bekommt wie „Weitere Fälle, die in diesen Durchführungsbestimmungen nicht explizit geregelt werden, bedürfen immer einer gesonderten Entscheidung durch XXXX und dürfen nicht mit Regelungen der Sportordnung DBU/DKB in Konflikt stehen oder diese außer Kraft setzen“.
    Damit wäre die Entscheidungshoheit geklärt gewesen.

    Wie kommt es also dazu, dass der Rechtsausschuss so entscheiden durfte???
    Das einzige hierzu von offizieller bisher benannte Argument ist:
    Der Sportausschuss durfte diese Sonderregelung nicht treffen, es muss auf das Verfahren Aufstiegsrunde und Losung laut Durchführungsbestimmungen zurückgegriffen werden.
    ABER:
    Argument?
    Nö!
    Ein Witz!!!
    neben dem „etc.“ im Falle Auffüllen freier Plätze steht in den Durchführungsnestimmungen zur Anwendung der Regelung Aufstiegsrunde und Losverfahren immer ein „in der Regel“ dazu.
    Das lässt somit abweichende Regelungen in Sonderfällen wie das Vorhaben des Sportausschusses zum Nichtabstieg erst mal uneingeschränkt zu, da Sonderfälle nicht weiter Erwähnung finden
    Wie kommt es also dazu, dass in dieser hochgradigen Ausnahmesituation, in der wir uns dieses Jahr befinden, der Rechtsausschuss die Sonderregelung kippen und den „in der Regel“ Passus als neue gültige Regelung festsetzen darf???

    Erinnert mich an den ganzen schwachsinnig formulierten VAR Teil im Fußball.
    Überstimmung des Schiedsrichters zulässig nur bei „klarer Fehlentscheidung“.
    Man suche nun die eindeutige und unanfechtbare Definition der klaren Fehlentscheidung.
    Ach ja, das legen in jedem Einzelfall einzelne Personen neu fest.

    Aber wir sind hier nicht beim schwachsinnigen Fußball.
    Wieso kann also eine Sonderfallentscheidung mit einem „etc.“ außer Kraft gesetzt und durch eine „i.d.R.“ Maßnahme ersetzt werden?

    Sorry, aber das ist genauso Schwachsinn!
    Ich verstehe den Ärger der anderen vollkommen.

    no one offended, my opinion, your decision.

    Michael Reischmann
  8. Also ich kann mir jetzt auf jeden Fall denke wer diesen bescheuerten Einspruch geschrieben hat. Ich glaube jeder andere auch.

    In diesem Urteil sind so Lücken, dass es unfassbar ist das der Rechtsausschuss so entschieden hat.

    Andre Mueller
  9. Hallo Hansjörg, danke dir für die schnelle Erklärung, jetzt wäre es natürlich auch schön zu wissen wenn plätze frei sind wer zurück gezogen hat bzw keine Mannschaft gemeldet hat. Ich meine bis auf ein paar Leute sind die Bowlingspieler ja quasi wie eine große Familie da wuerde ich es auch gerecht finden wenn man so Transparent ist und mitteilt wer nicht gemeldet hat, da ich finde das es kein Geheimnis sein sollte.

    Patrick Hermsteiner
    1. Hallo Patrick,
      bei den Herren hat kein Team zurück gezogen.

      Durch die Aufstockung der NRW-Ligen auf 12 Teams in 3 Divisionen, waren 2 Plätze frei.
      Die Meister der Oberligen waren aufgestiegen und die beiden Absteiger aus den NRW-Ligen abgestiegen.
      Jetzt mussten die beiden freien Plätze “mit Leben gefüllt werden”.
      Hier hätte der Sportausschuss die beiden Absteiger in der NRW-Liga belassen.
      Gegen diese Entscheidung des Sportausschuss wurde Einspruch eingelegt und vom Rechtsausschuss entschieden.

  10. Könnte mir einer erklären warum nun die 2ten der Oberliga und der vorletzte der abgelaufenen Saison im Lostopf sind? In der “Ausschreibung” stand drin das es keine Absteiger aus der NRW-Liga geben wird und die meister der Oberliga Aufsteigen werden damit man mit 12 Mannschaften die NRW durchführen kann. Ich würde einfach gerne eine Erklärung haben.

    Patrick Hermsteiner
    1. Hallo Patrick,

      hier die Erklärung.

      In den Durchführungsbestimmungen für die Liga 2019/2020 steht folgendes:

      Regelung bei zusätzlichen freien Plätzen:
      Falls in WBU-Ligen trotz der grundsätzlichen Regelungen für den Auf- und Abstieg (weitere) Plätze unbesetzt sind (z.B. durch Nichtmeldung oder Zurückziehen von Mannschaften, Aufstieg in die 2. Bundesliga, etc.), findet in der Regel eine Relegationsrunde zur Besetzung dieser freien Plätze statt. Teilnahmeberechtigt sind in der Regel die Zweitplatzierten der nächst niedrigeren WBU-Ligen und die zweiten Absteiger aus der zu besetzenden Liga. Es gilt die Stammspielerregelung.

      Falls z.B. aus zeitlichen Gründen, bzw. weil das Sportjahr bereits beendet ist, keine Aufstiegsrunde gespielt werden kann, können die freien Plätze durch Losentscheid besetzt werden.

      Diese Regelung muss nun nach dem Urteil des Rechtsausschusses angewandt werden.

  11. Ich würde mal langsam echt gerne diesen scheiß Einspruch sehen. Und dann mal geschrieben bekommen wer an diesem los verfahren teilnimmt.
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so rechtens ist.

    Andre Mueller

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