Bescheid Bundesanzeiger-Verlag für die Führung des Transparenzregisters

Bescheid Bundesanzeiger-Verlag für die Führung des Transparenzregisters

In diesem Jahr erhalten alle Vereine Bescheide über die Jahresgebühr für die Führung im Transparenzregister.

Auch wir als Verband erhielten diesen Bescheid.

Daraufhin habe ich mich mit dem Bundesfinanzministerium in Verbindung gesetzt, um die Rechtmäßigkeit zu erfragen. Dort erhielt ich die Auskunft, dass es sich hierbei um keine Betrugsmasche handelt, sondern um einen gültigen Gebührenbescheid.

Ab dem Jahr 2020 können sich allerdings steuerbegünstigte Vereine gegen Vorlage der entsprechenden Bescheide von der Gebühr befreien lassen. Für die Jahre 2018 und 2019 ist dies allerdings nicht mehr möglich.

Alles Weitere findet Ihr auf dem Bescheid und auf der Homepage des Transparenzregisters.

Bei Fragen könnt Ihr Euch auch bei mir nachfragen.

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